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   BVerwG, 18.08.1982 - 5 B 133.80   

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https://dejure.org/1982,6532
BVerwG, 18.08.1982 - 5 B 133.80 (https://dejure.org/1982,6532)
BVerwG, Entscheidung vom 18.08.1982 - 5 B 133.80 (https://dejure.org/1982,6532)
BVerwG, Entscheidung vom 18. August 1982 - 5 B 133.80 (https://dejure.org/1982,6532)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Bestimmung der Voraussetzungen an eine Änderung der Hofflächen und Gebäudeflächen im Flurbereinigungsverfahren

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  • BVerwG, 24.11.1977 - V C 80.74

    Freistellung bestimmter Grundstücksarten - Aufbringung des Flächenbeitrags -

    Auszug aus BVerwG, 18.08.1982 - 5 B 133.80
    In seinem Urteil vom 24. November 1977 (BVerwGE 55, 48) hat der erkennende Senat unter Modifizierung seiner bisherigen, u.a. auch noch in dem Urteil vom 20. Januar 1977 - a.a.O. - vertretenen Rechtsprechung entschieden, daß eine Veränderung der durch § 45 Abs. 1 FlurbG privilegierten Flächen nicht zwingend voraussetzt, daß der Verfahrenszweck diesen Eingriff "unumgänglich notwendig" macht.

    Dabei kann, wie der Senat weiter ausgeführt hat (BVerwGE 55, 48 [53]), neben anderen auch eine Rolle spielen, ob nur eine Fläche von geringer Größe abgetreten werden soll und ob der mit der Änderung der Grundstücksgrenzen verfolgte Zweck auf andere Weise nur unter Aufwendung unverhältnismäßiger Mehrkosten erreicht werden kann.

  • BVerwG, 20.01.1977 - 5 C 53.76

    Nachbargrundstück - Änderung der Hoffläche

    Auszug aus BVerwG, 18.08.1982 - 5 B 133.80
    Die von ihm für grundsätzlich klärungsbedürftig gehaltene Frage, ob das in dem vorliegenden Flurbereinigungsverfahren ergangene, ihm günstige Urteil des Flurbereinigungsgerichts vom 8./9. Mai 1973 - VII 914/71 - hätte bestätigt werden müssen, wenn der erkennende Senat bereits in dem daraufhin ergangenen Revisionsurteil vom 20. Januar 1977 - BVerwG 5 C 53.76 - auf eine Interessenabwägung zwischen den betroffenen Teilnehmern abgestellt hätte, bedarf keiner Klärung.

    In seinem Urteil vom 24. November 1977 (BVerwGE 55, 48) hat der erkennende Senat unter Modifizierung seiner bisherigen, u.a. auch noch in dem Urteil vom 20. Januar 1977 - a.a.O. - vertretenen Rechtsprechung entschieden, daß eine Veränderung der durch § 45 Abs. 1 FlurbG privilegierten Flächen nicht zwingend voraussetzt, daß der Verfahrenszweck diesen Eingriff "unumgänglich notwendig" macht.

  • BVerwG, 02.10.1961 - VIII B 78.61

    Umfang der Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache -

    Auszug aus BVerwG, 18.08.1982 - 5 B 133.80
    Grundsätzliche Bedeutung hat eine Rechtssache nur dann, wenn zu erwarten ist, daß die Entscheidung im künftigen Revisionsverfahren dazu dienen kann, bisher noch nicht geklärte Rechtsfragen von grundsätzlicher, d.h. über den Einzelfall hinausgehender allgemeiner Bedeutung einer höchstrichterlichen Entscheidung zuzuführen (BVerwGE 13, 90).
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